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العنوان
Kulturspezifische Unterschiede bei der Rechtsübersetzung der ‎Kinderrechte im deutschen ‎Grundgesetz und ‎in der ägyptischen Verfassung:
المؤلف
El Safty, Mohamed El Sayed Mahmoud.
هيئة الاعداد
باحث / Mohamed El Sayed Mahmoud El Safty
مشرف / Amani Kamal Saleh
مشرف / Ayman Abdelaziz Salama
مشرف / Assem El Ammary
تاريخ النشر
2023.
عدد الصفحات
124 p. :
اللغة
الإنجليزية
الدرجة
ماجستير
التخصص
اللغة واللسانيات
تاريخ الإجازة
1/1/2023
مكان الإجازة
جامعة عين شمس - كلية الألسن - اللغة الألمانية
الفهرس
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Abstract

In der vorliegenden masterarbeit wird ein vertiefter Blick auf die kulturspezifischen Unterschiede zwischen den Gemeinschaften, vor allem zwischen Ägypten und Deutschland, und ihre Auswirkungen auf die Rechtsübersetzung geworfen, indem sowie die Artikel der Kinderrechte in der ägyptischen Verfassung im Vergleich zu ihresgleichen im deutschen Grundgesetz als auch die arabische Übersetzung des Grundgesetzes präsentiert und analysiert werden.
Die kinderbezogenen Artikel in beiden Verfassungen werden im Hinblick auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede und unter Berücksichtigung der funktionalen Methoden der Rechtsvergleichung in der vorgelegten Arbeit behandelt. Die Auswirkungen der kulturspezifischen Faktoren auf die rechtliche Übersetzung dieser Artikel werden außerdem im praktischen Teil untersucht.
Es wird zudem dargestellt und behandelt, inwiefern die kulturellen Unterschiede im Rahmen der Kinderrechte in den Staaten, welche die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ratifizierten, ein Stolperstein im Weg darstellen, dass die mit den vier Grundprinzipien der Konvention, und zwar die Nichtdiskriminierung, das Kindeswohl, die Entwicklung und die Beteiligung, kompatiblen Gesetze, effektiv in Kraft gesetzt werden.
Die kulturellen Lücken zwischen den Völkern und sogar zwischen den Menschen innerhalb desselben Gebietes, derentwegen sich die Gesetze unterscheiden, führen zusätzlich dazu, dass die Übersetzer immer Schwierigkeiten finden, präzise Übersetzungen zu produzieren. Im praktischen Teil werden die Auswirkungen solcher Faktoren auf die rechtliche Übersetzung der kinderbezogenen Artikel im Grundgesetz mit Hilfe der Übersetzungstheorien analysiert und erforscht.
Der Übersetzer ist ein Mitglied einer Gemeinschaft, der Elemente aus dieser Gemeinschaft und deren Kultur zu Mitgliedern anderer Gemeinschaften überträgt und gleichzeitig Elemente aus diesen anderen Gemeinschaften in seine Kultur einbringt, deshalb ist die Forschung wichtiger Fragen und Angelegenheiten der Gemeinschaft mit dem Übersetzen sehr eng verbunden.
Im historischen Ablauf wurden die Kinderrechte zum ersten Mal in einer westlichen Verfassung eingebettet, wenn die französische Verfassung von 1792 das Familienrecht behandelte und aufforderte, dass die Eltern den Schutz der Kinder und die Aufsicht über sie gewährleisten. Im Jahre 1833 verhängte die französische Verfassung ein Verbot für die Beschäftigung der Kinder unter 9 Jahren in Fabriken, und in 1842 verbot sie die Beschäftigung der Kinder endgültig in den Mienen. In 1892 wurden Strafen gegen die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder misshandelten, im deutschen Zivilrecht eingebettet. (Vgl. Refaat 2018 : 9)
Die Beziehung zwischen den Kindern und deren Eltern im Orient ist normalerweise von dieser im Westen ganz verschieden. Diese ist sowohl eine historische Tatsache als auch ein aktuelles, dynamisches Phänomen, das mehr und mehr untersucht werden muss, da in den westlichen Ländern die Kinder mehr selbstständig sind und vor der gewaltsamen Behandlung und der negativen Kontrolle der Eltern durch das Gesetz geschützt werden. Einen ähnlichen wirksamen Schutz genießen ihre Pendants im Osten nicht, denn sie werden nach kulturspezifischen Gründen als „Vermögen“ der Eltern behandelt und betrachtet. Im praktischen Teil dieser Arbeit werden die kinderbezogenen Artikel in der vom Bundestag durchgeführten Übersetzung des deutschen Grundgesetzes analysiert und zu den ähnlichen kinderrechtsbezogenen Artikel in der ägyptischen Verfassung verglichen.
Als Gegenstand dieser Arbeit wird auch erforscht, inwieweit die Umsetzung der kinderrechtsbezogenen Artikel in der ägyptischen Verfassung auf der einen Seite, und im deutschen Grundgesetz auf der anderen Seite von den kulturellen Unterschieden beeinflusst wird, und inwiefern die Kinder zusätzliche Rechte bekommen können.